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Star Wars Celebration Japan 2025

Hier nochmal in Kurzform die Regeln des Gewinnspiels:


  1. Ein Star Wars Produkt von Hasbro im kaufen.

  2. Auf Social Media (Instagram und/oder Facebook) teilen mit dem Hashtag #meinTicketzurSWC

  3. @heogroup und @hasbro verlinken

  4. Möge die Macht mit euch sein!

 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel der heo GmbH


1. Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an den Gewinnspielen sowie gegebenenfalls die erforderlichen Übertragungen der Rechte an den diversen Gewinnen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Website www.heo.com und/oder den Social-Media-Kanälen von Instagram, Facebook:

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die heo GmbH, West Campus 1, 76863 Herxheim, Deutschland im Auftrag der Hasbro Deutschland GmbH, Frankfurter Strasse 233, 63263 Neu-Isenburg.


2. Teilnahme

(1) Die Teilnahme ist nur über das Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise vom regulären Erwerb von Dienstleistungen, Produkten und Artikeln der heo GmbH ab. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

Ferner steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook oder anderen Social-Media-Kanälen und wird in keiner Weise von ihnen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

(2) Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens diejenigen Daten, die vom Formular als Pflichtfeld angegeben sind, anzugeben. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und etwaige Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

(3) Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Regeln des Gewinnspiels.

(4) Die Teilnahme an der Verlosung ist hierbei vom 03.03.2025 (00:01:00 Uhr, CET) bis 6.04.2025 (23:59:00 Uhr, CET) möglich. Teilnahmeschluss ist somit der 6.04.2025 um 23:59:00 Uhr (CET).

(5) Teilnahmeberechtigte nach Ziffer 3 können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ein Produkt aus der Star Wars Linie aus dem Sortiment von Hasbro im Fachhandel erwerben und anschließend auf Instagram und / oder Facebook hochladen unter Verlinkung der heo GmbH und der Nutzung des Hashtags „#meinTicketzurSWC“. Private Profile sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur für Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland, Schweiz oder Österreich haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von der heo GmbH sowie verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.


4. Gewinn, Gewinnermittlung und Benachrichtigung der Gewinner

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir im Auftrag von Hasbro Deutschland zwei Tickets zur Star Wars Celebration 2025 in Japan inklusive Flug und Hotel.

(2) Die Gewinner werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail und/oder Instagram-/Facebook-Kommentar-Funktion/Direct-Message und/oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine Bestätigungs-E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die personenbezogenen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen einzig der Übersendung des Gewinns.

(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die heo GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(5) Der Gewinn ist weder übertragbar noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

(6) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.


5. Nutzungsrechtseinräumung und Freistellung

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des gesamten Events Foto und Videoaufnahmen erstellt werden.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass am Event erstellte Fotos und Videoaufnahmen von der heo GmbH, Hasbro und Disney zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

(3) Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung von Fotos und Videos resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

(4) Der Teilnehmer räumt uns an den von ihm erstellten Foto und Videoaufnahmen nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte, aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

• das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;

• das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook/ Instagram und unseren Websites (insbesondere www.heo.com ) zugänglich zu machen;

• das Recht, das Foto zur Bewerbung unserer Produkte zu nutzen;

• das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.

(5) Wir werden bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

(6) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.


6. Übermittlung der Gewinne

Die persönliche Einladung zum Event und dem dazugehörigem Flug sowie Hotel wird per E-Mail an den Gewinner übermittelt


7. Modifikation und/oder vorzeitige Beendigung

(1) Die heo GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. In solchen Fällen hat die heo GmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

(2) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.


8. Datenschutz

(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Die heo GmbH wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet werden. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte.

(3) Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

(4) Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter https://www.heo.com/de/de/privacy-policy.


9. Rechtsweg und Haftung

(1) Die heo GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Die heo GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.

(3) Die heo GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.

(4) Ferner haftet die heo GmbH nicht bei Diebstahl und/oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien und/oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.


10. Anwendbares Recht und Rechtsausschluss

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich Veranstalter und Teilnehmer darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich Veranstalter und Teilnehmer, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

(4) Es ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und verbindlich.

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